Informationen zum Schulbetrieb ab 10. Januar 2022
1. Die Befreiung von der Präsenzpflicht wird nach dem Ende der Weihnachtsferien NICHT verlängert.
2. Schülerinnen und Schüler müssen in den ersten beiden Schulwochen nach den Weihnachtsferien weiterhin täglich den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder gestestet sind. Nicht geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen durch Selbsttest unter Aufsicht der Schule oder mittels gütigen Testzertifikats täglich ein negatives Testergebnis nachweisen.
3. Ebenfalls wir die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht zunächst aufrecht erhalten bleiben.
4. Ungeimpfte und nicht genesene volljährige Schülerinnen und Schüler können weiter ohne gesonderte Notwendigkeit eines Testnachweises an der Schülerbeförderung teilnehmen. Wichtig in diesem Fällen ist aber, dass sich die betreffenden Personen mit einem gültigem Schülerausweis als Schülerin bzw. Schüler einer Schule ausweisen können.