Schulbetrieb ab 04. April 2022
Das Land hat die Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes, die umfangreiche Lockerungen der Corona-Regeln vorsehen, mit dem Erlass der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung umgesetzt.
Die ab dem 04. April 2022 geltenden Regelungen für Schulen finden Sie hier:
https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie/